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§ 23 FSG • 6-Monats-Frist • Staatenliste mit Prüfungsbefreiung

Umschreibung eines Ausländischen Führerscheins in Österreich

Gesetzliche Bestimmungen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine nach § 23 FSG in Österreich: die strikte 6-Monats-Frist nach Begründung des Hauptwohnsitzes, Liste der begünstigten Drittstaaten und Ablauf bei der Führerscheinbehörde.

§ 23 Führerscheingesetz (FSG) & § 12 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Landespolizeidirektionen (LPD) & Bezirkshauptmannschaften (BH)
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Umschreibung & Anerkennung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Behördliche Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 23 Führerscheingesetz (FSG) & § 12 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
description: Zugezogene Personen mit ausländischen Lenkberechtigungen und Wohnsitz in Österreich
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Behördliche Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 23 Führerscheingesetz (FSG) & § 12 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Zuständige Verkehrsbehörde
Landespolizeidirektionen (LPD) & Bezirkshauptmannschaften (BH)
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Umschreibung Ausländischer Führerscheine in Österreich: § 23 FSG & Fristen

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und eine ausländische Lenkberechtigung besitzt, muss die Bestimmungen des § 23 des Führerscheingesetzes (FSG) beachten. Während Führerscheine aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten unbegrenzt anerkannt werden und nicht umgeschrieben werden müssen, gilt für Führerscheine aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR) eine strikte Frist von sechs Monaten ab Begründung des Hauptwohnsitzes.

Innerhalb dieser 6 Monate darf mit dem ausländischen Führerschein in Österreich gefahren werden (sofern dieser auf Deutsch abgefasst ist oder ein Internationaler Führerschein mitgeführt wird). Nach Ablauf der sechs Monate erlischt die Fahrberechtigung. Wer weiterfährt, begeht das Delikt des Lenkens ohne gültige Lenkberechtigung.

Die Umschreibung nach § 23 Abs. 3 FSG unterscheidet nach Herkunftsstaaten:

1. Begünstigte Staaten gemäss FSG-DV (z.B. Schweiz, Grossbritannien, USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland, Serbien, Nordmazedonien, Südkorea u.a.): Die Umschreibung für Pkw und Motorräder erfolgt prüfungsfrei ohne praktische Fahrprüfung.
2. Nicht begünstigte Drittstaaten: Es muss vor Erteilung des österreichischen Führerscheins eine praktische Fahrprüfung bei der Behörde absolviert werden, Sonderfahrten und Fahrschulpflichtstunden entfallen jedoch.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Ärztliche Untersuchung nach § 8 FSG

Untersuchung bei einem österreichischen Amtsarzt oder ermächtigten Allgemeinarzt.

02

Antragseinreichung bei LPD oder BH

Persönliche Abgabe des Umschreibungsantrags mit ausländischem Führerschein und beglaubigter Übersetzung.

03

Praktische Fahrprüfung (nur falls nicht begünstigter Staat)

Ablegen einer kurzen behördlichen Fahrprüfung zur Demonstration der Verkehrssicherheit.

04

Aushändigung der österreichischen Scheckkarte

Der ausländische Führerschein wird an den Ausstellerstaat zurückgesandt und die österreichische Scheckkarte zugestellt.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Ausländischer Original-Führerschein

Muss gültig sein und vor Wohnsitzbegründung erworben worden sein.

Zwingend

Gerichtlich beeidigte Übersetzung ins Deutsche

Erstellt durch einen allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher in Österreich.

Zwingend

Ärztliches Gutachten nach § 8 FSG

Nicht älter als 18 Monate.

Zwingend

Aktuelle Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes

Dient zur Berechnung der 6-Monats-Frist.

Zwingend

Passfoto nach EU-Norm

Format 35 x 45 mm.

⚠️ Anerkennung

!

Lenken nach Tag 180 ohne Umschreibung

Am Tag nach Ablauf der 6-Monats-Frist verfällt die Fahrberechtigung. Fahren ohne Lenkberechtigung wird mit Mindeststrafen ab 363 Euro geahndet und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

!

Führerscheinerwerb während Wohnsitz in Österreich

Ein Führerschein, der im Ausland erworben wurde, während Sie bereits Ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten, wird in Österreich nicht anerkannt (Verstoss gegen das Wohnsitzprinzip).

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Ja. Nach europäischem Recht darf eine Person nur einen einzigen nationalen Führerschein besitzen. Ihr ausländischer Führerschein wird von der LPD/BH einbehalten und an die ausländische Behörde zurückgeschickt.

Nein. Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern sind in Österreich bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit uneingeschränkt anerkannt. Eine Umschreibung ist freiwillig möglich.

Gemäss österreichischer FSG-DV sind Führerscheine aller Bundesstaaten der USA für die Klasse B vollkommen prüfungsfrei umschreibbar.

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Umschreibung & Anerkennung Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Umschreibung Ausländischer Führerscheine in Österreich: § 23 FSG & Fristen

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