Canje de permiso de conducir extranjero ante la DGT
Tramitación integral de cita previa de canje y convalidación de carnet de conducir ante la Jefatura Provincial de Tráfico.
Rechtssichere Verwaltungsinformationen und Begleitung für Deutschland: Ausländische Führerscheine umschreiben (§ 31 FeV), EU-Dokumente & Beglaubigungen, MPU-Vorbereitung, internationale Führerscheine und behördliche Fristenprüfung.
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Umfassende Informationsplattform für Führerscheininhaber, Zuziehende und Expats in Deutschland: Umschreibung nach § 31 FeV, MPU-Vorbereitung, EU-Dokumentenservices und gerichtlich beeidigte Übersetzungen.
Umfassende Prüfung der Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme in Deutschland. Begleitung der 6-Monats-Frist und Umschreibungsverfahren nach § 31 FeV.
Prüfung, ob Ihr Herkunftsstaat in der Staatenliste der Anlage 11 FeV aufgeführt ist und die Umschreibung ganz oder teilweise prüfungsfrei erfolgt.
Strukturierte Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde und Abstinenzkontrollen.
Beratung zur uneingeschränkten Gültigkeit Ihres europäischen Führerscheins (EU-Führerschein) in Deutschland und Koordination des gestaffelten Pflichtumtauschs.
Gerichtlich beeidigte Fachübersetzungen nach ISO-Transliterationsnorm R9 und ADAC-Klassifizierung zur verbindlichen Vorlage beim Bürgeramt.
Ausstellung und Beantragung des Internationalen Führerscheins nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 oder Genfer Abkommen von 1949.
Spezialisierte Betreuung für Fachkräfte, Studierende und Einwanderer ab dem ersten Tag der behördlichen Wohnsitzanmeldung — inklusive Führerschein für internationale Studenten in Deutschland.
Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Mängelvermeidung und Begleitung der Termine bei Bürgerämtern und Landratsämtern.
Detaillierte rechtliche Aufklärung über angebliche "Führerscheine ohne Prüfung aus dem Internet": Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), au...
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder droht ein Entzug wegen Punkten in Flensburg (FAER), Alkohol oder Betäubungsmitteln? Wir bereiten Sie fundiert auf die Begutachtungsstelle für Fahreignung (TÜV, DEKRA, pima-mpu) vor, begleiten Akteneinsichten und klären behördliche Fristen.
Nach § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bürgeramt / Kreisverwaltung) folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden :
Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein oder vor Wohnsitznahme erworben worden sein.
Von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer oder Automobilclub (ADAC) angefertigt.
Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz (mindestens 185 Tage Regelung).
Schulung in Erster Hilfe gemäß § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nachweis durch staatlich anerkannten Optiker oder Augenarzt (§ 12 FeV).
Aktuelles Passbild (35 x 45 mm, frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung).
Jedes Land hat sein eigenes rechtliches und behördliches System — unsere Informationen sind für jedes Zielland individuell recherchiert und aufbereitet.
Authentische, behördlich bestätigte Meilensteine und Dokumentenauslieferungen aus unserer täglichen europäischen Verwaltungspraxis. Vollständig anonymisiert gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Tramitación integral de cita previa de canje y convalidación de carnet de conducir ante la Jefatura Provincial de Tráfico.
Begeleiding van expats bij de omwisselprocedure conform de 185-dagenregeling en verificatie van de buitenlandse echtheidsverklaring.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins bei der Bezirkshauptmannschaft nach Kraftfahrgesetz (KFG). Vorlage aller Fachärztegutachten positiv.
Kompleksowa obsługa wniosku o wymianę prawa jazdy dla obcokrajowca w Wydziale Komunikacji Urzędu Miasta z pełnym pakietem tłumaczeń przysięgłych.
Erfolgreiche Umschreibung ausländischer Führerausweise vor Ablauf des 12-Monats-Frist nach Wohnsitznahme gemäss ASTRA-Vorschriften.
Assistance pour l'enregistrement communal et l'homologation du permis de conduire sécurisé avec matrice des catégories A, B, C1, D1, BE.
Jeder Fall wird nach den behördlichen Kriterien der jeweiligen Verkehrsbehörde (KBA, ANTS, DGT, DVLA, Motorizzazione, Strassenverkehrsamt) vor Einreichung forensisch auf Vollständigkeit und Rechtskonformität geprüft.
Rechtssichere Antworten auf die häufigsten Fragen von Zuziehenden, Expats und Neubürgern in Deutschland.
Nach § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dürfen Sie mit einem gültigen ausländischen Führerschein (Drittstaat) nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch genau 6 Monate fahren.
Nach Ablauf von 6 Monaten verliert der ausländische Führerschein seine Gültigkeit im Inland. Das Führen eines Kraftfahrzeugs danach gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und stellt eine Straftat dar. Auf Antrag kann die Frist in Ausnahmefällen um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht länger als 12 Monate in Deutschland wohnen werden.
Anlage 11 der FeV listet Staaten auf, mit denen Deutschland Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (z.B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Kanada, viele US-Bundesstaaten). Bei diesen Ländern entfällt die theoretische und/oder praktische Fahrprüfung ganz oder teilweise.
Benötigt werden: Gültiger Personalausweis/Pass, Meldebescheinigung, aktuelles biometrisches Passfoto, Original des ausländischen Führerscheins, beeidigte Übersetzung (z.B. ADAC / ISO R9), Bescheinigung über Sehtest und Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.
Das Fahren mit einem gefälschten Führerschein erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren) sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Zudem entfällt der Versicherungsschutz vollständig. Die Polizei erkennt Fälschungen durch sekundenschnellen Abgleich mit dem KBA/ZFER-Register.
Wenn Ihr Ausstellungsstaat nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist (z.B. Indien, Türkei, Brasilien), müssen Sie vor der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Prüfung bei TÜV oder DEKRA bestehen. Eine komplette Fahrschulausbildung (Pflichtfahrstunden) ist dabei meist nicht zwingend vorgeschrieben.
Eine MPU wird von der Behörde angeordnet, wenn Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen (z.B. wegen früherer Verkehrsverstöße im KBA-Register, Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten).
Die reine Verwaltungsgebühr bei der Behörde beträgt ca. 40 € bis 50 €. Hinzu kommen Kosten für die Übersetzung (ca. 45-80 €), Sehtest (ca. 7 €), Erste-Hilfe-Kurs (ca. 40-50 €) sowie allfällige Fahrschul- und Prüfungsgebühren des TÜV/DEKRA.
Ja. Nach § 31 Abs. 4 FeV ist der ausländische Führerschein bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins bei der Behörde abzugeben. Er wird von der Behörde verwahrt oder an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt.
Termine müssen online über das Terminportal des jeweiligen Bürgeramts oder Landratsamts gebucht werden. Bei Engpässen empfiehlt sich die Buchung früh morgens oder die Nutzung behördlicher Eilverfahren.
EU/EWR-Führerscheine sind in Deutschland grundsätzlich unbefristet gültig und müssen vor Ablauf der regulären Gültigkeit nicht umgeschrieben werden, sofern der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.
Ja, aber nur innerhalb der ersten 6 Monate ab Ihrer Wohnsitzanmeldung. Sobald die 6 Monate verstrichen sind, dürfen Sie bis zur Aushändigung des deutschen Kartenführerscheins kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Bewerber aus Drittstaaten ohne Anlage 11 Abkommen müssen zwar die TÜV/DEKRA Prüfungen bestehen, sind jedoch von den gesetzlichen Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt) befreit. Die Fahrschule muss nur die Prüfungsreife bestätigen.
Die Bearbeitungszeit bei den Fahrerlaubnisbehörden liegt im Bundesdurchschnitt zwischen 4 und 8 Wochen. Wenn Prüfungen abgelegt werden müssen, hängt die Gesamtdauer vom Prüfungstermin beim TÜV/DEKRA ab.
Ja, für die Klassen C und D sind zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Ergometrie, Reaktionen) sowie ein fachärztliches Zeugnis über das Sehvermögen erforderlich.
Um die genaue Übereinstimmung der Fahrzeugklassen und Nebenbestimmungen zu gewährleisten, verlangen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Dolmetscher oder anerkannte Automobilclubs (ADAC) unter Einhaltung der ISO-Transliterationsnorm R9.
Praktische Tipps, damit Ihr Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde reibungslos verläuft.
Ein strukturierter Überblick über alle Führerschein-Themen, die für Neuankömmlinge relevant sind.
Die vollständige Dokumentenliste für Umschreibung, Verlängerung und Ersterteilung auf einen Blick.
Von der ersten Anmeldung bis zum deutschen Führerschein — alles, was Berufstätige aus dem Ausland wissen müssen.
Lassen Sie Ihren Führerschein oder Ihre Urkunden vorab prüfen. Wir klären die 6-Monatsfrist, Prüfungsbefreiungen nach FeV Anlage 11, MPU-Anforderungen und begleiten Sie bei allen Behördenterminen.