Detaillierte Analyse Ihres Herkunftslandes nach der offiziellen Staatenliste der Anlage 11 FeV. Finden Sie heraus, ob Ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei oder mit Teilerleichterungen anerkannt wird.
Die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist das zentrale Instrument des deutschen Verkehrsrechts für die Anerkennung ausländischer Führerscheine. Sie listet alle Staaten und Hoheitsgebiete auf, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnisse geschlossen hat.
Wenn Ihr Ausstellungsland in Anlage 11 aufgeführt ist, profitieren Sie von erheblichen bürokratischen und finanziellen Erleichterungen: In den meisten Fällen entfallen sowohl die theoretische Prüfung als auch die praktische Fahrprüfung vollständig. Sie erhalten den deutschen EU-Kartenführerschein allein auf Basis Ihrer vorhandenen Dokumente und Sehtests.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Bundesstaaten-Lösungen wie in den Vereinigten Staaten (USA) oder den Provinzen in Kanada: Hier ist die Prüfungsbefreiung bundesstaatsabhängig geregelt. Während Führerscheine aus Staaten wie Kalifornien oder New York lediglich teilweise befreit sind (z.B. Praxisprüfung entfällt, Theorie erforderlich), sind Führerscheine aus Bundesstaaten wie Texas, Illinois oder Washington State vollständig prüfungsfrei umschreibbar.
Prüfung Ihres exakten Ausstellungsstaates, Bundesstaates oder Territoriums auf die aktuellen ministeriellen Gegenseitigkeitsvereinbarungen.
Überprüfung länderspezifischer Fußnoten (z.B. Sehtestpflicht, Mindestbesitzdauer von 2 Jahren, Beschränkungen auf Automatikgetriebe).
Vorbereitung des Umschreibungsantrags unter Verweis auf die einschlägige Rechtsgrundlage der Anlage 11 FeV zur Vermeidung von Behördenirrtümern.
Einreichung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Fertigung durch die Bundesdruckerei erhalten Sie Ihren deutschen EU-Führerschein direkt ausgehändigt.
Gültiges Dokument; bei US-Lizenzen muss der US-Bundesstaat eindeutig vermerkt sein.
Für bestimmte US-Bundesstaaten oder australische Bundesstaaten verlangen Behörden einen Driving Record (Auszug aus dem Verkehrsregister).
Ausnahme: Englischsprachige Lizenzen werden von einigen Ämtern akzeptiert, eine Übersetzung nach ISO R9 wird jedoch dringend empfohlen.
Nachweis über die Begründung des Hauptwohnsitzes in Deutschland.
Bescheinigung eines Augenoptikers oder Facharztes.
Inhaber von Lizenzen aus US-Staaten ohne Vollabkommen müssen die theoretische Prüfung ablegen. Ein vorheriger Check schützt vor teuren Überraschungen.
Auch bei Anlage-11-Staaten gilt: Führerscheine, die während eines gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland im Ausland erworben wurden, sind nicht umschreibbar.
Die Prüfungsbefreiungen der Anlage 11 beziehen sich fast ausnahmslos auf die Pkw-Klasse B und Motorradklassen. Für Lkw (Klasse C) gelten Sonderprüfungen.
Vollständig prüfungsfrei sind u.a. die Schweiz, das Vereinigte Königreich (UK), Japan, Südkorea, Singapur, Neuseeland, Monaco, Guernsey, Jersey, die Isle of Man sowie zahlreiche Provinzen Kanadas und Bundesstaaten der USA.
In diesem Fall (gekennzeichnet durch Fußnoten in der Liste) müssen Sie vor Erteilung des deutschen Führerscheins eine praktische Fahrprüfung bei TÜV oder DEKRA ablegen. Pflichtstunden in einer Fahrschule müssen Sie jedoch nicht absolvieren.
Ja. Sie dürfen nach 6 Monaten zwar nicht mehr mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren, der Umschreibungsanspruch nach § 31 FeV i.V.m. Anlage 11 bleibt jedoch auch nach Jahren bestehen, solange der Führerschein bei Wohnsitzbegründung gültig war.
Umfassende Prüfung der Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtssichere Einhaltung der 6-Monats-Frist nach § 29 FeV und professionelle Verfahrensbegleitung bei der Fahrerlaubnisbehörde nach § 31 FeV.
Offizielle Übersetzungen nach ISO-Transliterationsnorm R9 und Beglaubigungen für Führerscheine, Geburtsurkunden, Diplome und behördliche Nachweise zur Vorlage bei deutschen Bürgerämtern und Gerichten.
Spezialisierte verkehrsrechtliche Beratung für internationale Fachkräfte, Studierende und Zuwanderer ab dem ersten Tag der behördlichen Anmeldung. Fristen-Monitoring, Kfz-Zulassung und Versicherungsschutz.
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