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Wiener & Genfer Abkommen • Weltweiter Mietwagenschutz

Internationaler Führerschein: Beantragung, Abkommen & Gültigkeit

Rechtssichere Ausstellung und Beantragung des Internationalen Führerscheins nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 (3 Jahre Gültigkeit) oder dem Genfer Abkommen von 1949 (1 Jahr Gültigkeit).

§ 25b FeV, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) & Genfer Abkommen (1949)
Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt Ihres Wohnorts
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Internationaler Führerschein
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Direktausstellung beim Behördentermin: Sofort (ca. 15 Minuten)
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 25b FeV, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) & Genfer Abkommen (1949)
description: Reisende, Geschäftsleute und Auswanderer, die Kraftfahrzeuge außerhalb der EU/EWR führen möchten
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Direktausstellung beim Behördentermin: Sofort (ca. 15 Minuten)
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 25b FeV, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) & Genfer Abkommen (1949)
Zuständige Verkehrsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt Ihres Wohnorts
Fahrberechtigung & Frist
Germany
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Fahrerlaubnisbehörde / KBA). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Internationaler Führerschein (Weltweite Mobilität)

Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein standardisiertes Zusatzdokument, das als beglaubigte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins in mehreren Weltsprachen (u.a. Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) dient. Er soll ausländischen Polizeibehörden und Autovermietern die Überprüfung Ihrer Fahrberechtigung erleichtern.

Im deutschen Fahrerlaubnisrecht werden zwei unterschiedliche Typen des Internationalen Führerscheins ausgestellt:

  • Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968: Dieser Ausweis hat eine maximale Gültigkeit von drei Jahren und gilt in den allermeisten europäischen und außereuropäischen Staaten.
  • Nach dem Genfer Abkommen von 1949: Dieser Ausweis gilt für exakt ein Jahr. Er ist zwingend erforderlich für Länder, die das Wiener Abkommen von 1968 nicht ratifiziert haben (darunter z.B. die USA, Japan, Thailand, Kanada und Australien). Für Reisen in diese Staaten empfiehlt sich ausdrücklich die Ausstellung der 1-Jahres-Variante nach dem Genfer Muster.

Wichtige Voraussetzung: Ein Internationaler Führerschein kann in Deutschland nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins im Scheckkartenformat sind. Inhaber alter grauer oder rosa Papierführerscheine müssen diesen vorab oder gleichzeitig umtauschen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Prüfung des Reiseland-Abkommens

Feststellung, ob Ihr Reiseland das Wiener Abkommen (1968, 3 Jahre) oder das Genfer Abkommen (1949, 1 Jahr) vorschreibt.

02

Prüfung des Basis-Führerscheins

Überprüfung, ob bereits ein EU-Kartenführerschein vorliegt oder ob ein vorbereitender Pflichtumtausch erforderlich ist.

03

Terminvereinbarung & Vorbereitung

Buchung des Express-Termins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt Ihres Wohnsitzes.

04

Sofortige Aushändigung

Der Internationale Führerschein wird direkt vor Ort gesiegelt, mit Ihrem Lichtbild versehen und sofort ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Deutscher EU-Kartenführerschein

Muss im Scheckkartenformat vorliegen; alte Papierführerscheine berechtigen nicht direkt zur Ausstellung.

Zwingend

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Zur Feststellung der Identität.

Zwingend

Aktuelles biometrisches Passfoto

Format 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate.

Ca. 15 bis 20 Euro

Verwaltungsgebühr der Behörde

Wird direkt am Schalter per EC-Karte oder bar bezahlt.

⚠️ Anerkennung

!

Fahren ohne nationalen Führerschein

Der Internationale Führerschein ist im Ausland NUR in Kombination mit dem physischen deutschen EU-Kartenführerschein gültig. Alleine mitgeführt ist er wertlos.

!

Keine Gültigkeit im Ausstellungsland

Sie dürfen mit dem Internationalen Führerschein nicht in Deutschland fahren. Er gilt ausschließlich im Ausland.

!

Keine Verlängerung möglich

Internationale Führerscheine können nach Ablauf der 1 bzw. 3 Jahre nicht verlängert werden. Es muss jeweils ein neues Dokument ausgestellt werden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Nein. Innerhalb aller Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ist Ihr deutscher EU-Kartenführerschein uneingeschränkt anerkannt. Ein Internationaler Führerschein ist dort nicht erforderlich.

Ja, dringend empfohlen. Zwar akzeptieren manche US-Mietwagenfirmen zeitweise den deutschen Führerschein, bei Polizeikontrollen oder Unfällen in Bundesstaaten wie Georgia, Florida oder Texas verlangt die State Police jedoch zwingend ein beglaubigtes englischsprachiges Dokument oder den Internationalen Führerschein nach Genfer Abkommen 1949.

Sie können den Umtausch in den EU-Kartenführerschein und die Ausstellung des Internationalen Führerscheins in einem gemeinsamen Termin beantragen. Da der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei gedruckt werden muss (ca. 2-3 Wochen), sollte der Termin rechtzeitig vor der Reise gebucht werden.

Weitere Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen →
Internationaler Führerschein Fahrerlaubnisbehörde / KBA

Internationaler Führerschein (Weltweite Mobilität)

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