Behördenservice
Euro Documents
← Zurück zu allen Dienstleistungen
FSG § 23 • 6-Monats-Regel • Strafen bei Fristüberschreitung

Fahren in Österreich mit Ausländischem Führerschein: Gültigkeit und Strafen

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Fahren mit ausländischen Führerscheinen in Österreich: 6-Monats-Frist für Drittstaatsangehörige, Ausnahmen für Touristen, Anforderungen an Internationale Führerscheine und strafrechtliche Risiken.

§ 23 und § 37 Führerscheingesetz (FSG)
Bundespolizei Österreich & Landespolizeidirektionen
Fallbezogene Beratung anfordern
Ausländische Lenker
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Rechtsprüfung und Beratung sofort
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 23 und § 37 Führerscheingesetz (FSG)
description: Ausländer, Expats, Touristen und Pendler auf österreichischen Strassen
Beratung starten →
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Rechtsprüfung und Beratung sofort
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 23 und § 37 Führerscheingesetz (FSG)
Zuständige Verkehrsbehörde
Bundespolizei Österreich & Landespolizeidirektionen
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Fahren mit Ausländischem Führerschein in Österreich: 6-Monate-Frist & Regeln

Das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein ist in Österreich präzise im Führerscheingesetz (FSG) geregelt. Die Rechtslage hängt primär vom Wohnsitzstatus des Lenkers ab:

1. Touristen und Personen ohne Wohnsitz in Österreich: Dürfen mit einer gültigen nationalen Lenkberechtigung während ihres vorübergehenden Aufenthalts (z.B. touristischer Aufenthalt bis 90 Tage) fahren. Ist der Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst, muss ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden.
2. Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich (Drittstaatsangehörige): Dürfen mit dem ausländischen Führerschein maximal sechs Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes im Bundesgebiet fahren.

Mit dem 181. Tag nach der Wohnsitzanmeldung erlischt die Lenkberechtigung kraft Gesetzes. Wer die 6-Monats-Frist verstreichen lässt und dennoch ein Kraftfahrzeug lenkt, begeht eine schwere Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FSG (Lenken ohne Lenkberechtigung), die mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen) bestraft wird. Zudem verweigern Kfz-Haftpflichtversicherungen im Schadensfall die Regulierung bzw. nehmen den Lenker vollumfänglich in Regress.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Stichtagsprüfung anhand des Meldezettels

Feststellung des genauen Datums der Hauptwohnsitzanmeldung in Österreich.

02

Mitführen von Übersetzung oder IDP

Stets den nationalen Führerschein zusammen mit dem Internationalen Führerschein mitführen.

03

Rechtzeitige Einleitung der Umschreibung

Den Antrag auf Umschreibung bei der Behörde spätestens im 4. Aufenthaltsmonat deponieren.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Gültiger ausländischer Originalführerschein

Muss bei jeder Fahrt im Original mitgeführt werden.

Zwingend bei nicht-deutschen Scheinen

Internationaler Führerschein (nach Genfer oder Wiener Konvention)

Gilt nur in Kombination mit dem nationalen Führerschein.

Zur Fristkontrolle

Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes

Nachweis, dass die 6 Monate noch nicht abgelaufen sind.

⚠️ Anerkennung

!

Fahrzeugstilllegung bei Polizeikontrolle

Wird ein Lenker nach Ablauf der 6 Monate am Steuer angetroffen, untersagt die Polizei die Weiterfahrt und kann die Fahrzeugschlüssel an Ort und Stelle abnehmen.

!

Kein Versicherungsschutz bei Unfällen

Nach Ablauf der 6 Monate besteht kein aufrechter Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz für den unberechtigten Lenker.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Nein. Lenker mit einem Führerschein aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat können damit bis zum Ablauf der Gültigkeit des Dokuments in Österreich fahren, ohne an die 6-Monats-Frist gebunden zu sein.

Nein. Der Internationale Führerschein ist lediglich eine amtliche Übersetzung und besitzt allein keinerlei Rechtsgültigkeit. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Originalführerschein gültig.

Das österreichische Führerscheingesetz sieht grundsätzlich keine Verlängerung der 6-Monats-Frist vor. Nach 6 Monaten muss die Umschreibung vollzogen sein.

Weitere Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen →
Ausländische Lenker Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Fahren mit Ausländischem Führerschein in Österreich: 6-Monate-Frist & Regeln

Fallbezogene Beratung anfordern

Ziehen Sie nach Deutschland oder in die Schweiz? Besuchen Sie unsere Partner-Leitfäden für die Nachbarländer.