Wie lange dürfen Ausländer, Fachkräfte und Expats mit ihrer nationalen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren? Gesetzliche 6-Monats-Frist, Ausnahmegenehmigungen und Wohnsitzprinzip nach § 29 FeV.
Ausländische Staatsangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz (§ 7 FeV, 185-Tage-Regel) in der Bundesrepublik Deutschland begründen, dürfen mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Staat genau sechs Monate lang im Inland fahren. Die Frist beginnt zwingend am Tag der behördlichen Anmeldung (Meldebescheinigung).
Nach Ablauf dieser sechs Monate erlischt das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs automatisch. Fahren nach dem Stichtag stellt nach § 21 StVG eine Verkehrsstraftat dar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Eine befristete Verlängerung auf bis zu 12 Monate kann beantragt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als ein Jahr andauern wird.
Ermittlung des genauen Stichtags ab dem Datum der amtlichen Meldebescheinigung.
Prüfung, ob eine beeidigte Übersetzung nach ISO R9 oder ein Internationaler Führerschein erforderlich ist.
Rechtzeitige Einreichung vor Ablauf des 6. Monats bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Muss noch gültig sein; vorläufige Scheine reichen nicht aus.
Belegt das Datum des Zuzugs nach Deutschland.
Gültiger Aufenthaltstitel (z.B. Blaue Karte EU, Arbeitsvisum).
Fahren ab dem 181. Tag nach der Wohnsitzanmeldung ohne Umschreibung ist Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Es besteht kein Versicherungsschutz.
Nein, es sei denn, sie begründen keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. Sobald der Wohnsitz begründet ist, gilt die 6-Monats-Frist uneingeschränkt.
Ja, um maximal weitere 6 Monate (insgesamt 12 Monate), wenn Sie belegen, dass Sie Deutschland vor Ablauf von 12 Monaten wieder verlassen werden.
Detaillierte rechtliche Aufklärung über angebliche "Führerscheine ohne Prüfung aus dem Internet": Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), automatischer Datenabgleich über ZEVIS/KBA und rechtskonforme Umschreibungswege.
Vollständige Aufstellung aller Kosten: Behördengebühren nach GebOSt, Kosten für beeidigte Übersetzungen, Sehtest, Erste Hilfe, Fahrschulkosten und MPU-Kosten.
Schritt-für-Schritt Umschreibung ausländischer Führerscheine: Staatenliste der Anlage 11 FeV (USA, UK, Schweiz etc.), prüfungsfreie Anerkennung und verkürztes Prüfungsverfahren.
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