Offizieller Leitfaden zur ärztlichen Untersuchung für den Führerschein in Österreich: sachverständige Ärzte gemäss § 34 FSG, amtsärztliche Überprüfung bei LPD/BH, Sehschärfe-Kriterien (Visus 0.5/0.2) und verkehrspsychologische Stellungnahmen.
Gemäss § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) darf eine Lenkberechtigung in Österreich nur Personen erteilt oder umgeschrieben werden, die geistig und körperlich zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Zum Nachweis dieser gesundheitlichen Eignung schreibt das Gesetz ein ärztliches Gutachten vor.
Die Untersuchung für die Führerscheinklassen AM, A, B und BE wird von niedergelassenen Allgemeinmedizinern durchgeführt, die als sachverständige Ärzte gemäss § 34 FSG bestellt sind. Wichtig: Die Untersuchung darf nicht beim eigenen Hausarzt erfolgen (Ausschlussgrund wegen Befangenheit). Die gesetzlich fixierte Gebühr beträgt bundesweit einheitlich 35 Euro für die Gruppe 1 (Pkw/Motorrad) bzw. 50 Euro für die Gruppe 2 (Lkw/Bus).
Das ärztliche Gutachten umfasst eine gründliche Überprüfung des Sehvermögens, des Hörvermögens, des Bewegungsapparats sowie eine allgemeine internistische und neurologische Befunderhebung. Bestehen Zweifel an der Eignung oder liegt eine chronische Erkrankung vor, überweist der Arzt zur amtsärztlichen Nachuntersuchung bei der LPD oder BH bzw. ordnet eine verkehrspsychologische Stellungnahme (VPU) an. Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Auswahl eines sachverständigen Arztes nach § 34 FSG (nicht der eigene Hausarzt der letzten 5 Jahre).
Durchführung von Sehtest, Hörtest, Beweglichkeitstest und internistischem Check-up.
Der Arzt stellt das Gutachten aus und vermerkt allfällige Auflagen (z.B. Code 01 Brille) oder Befristungen.
Einreichung des Originalgutachtens bei der zuständigen Behörde innert 18 Monaten.
Zur Feststellung der Identität beim Arzt.
Inklusive Brillenpass oder augenfachärztlichem Befund bei hoher Dioptrienzahl.
Z.B. Facharztbefunde bei Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologischen Leiden.
Wer das Gutachten bei einem Arzt erstellen lässt, bei dem er in den letzten 5 Jahren regelmässig in Behandlung war, riskiert die Nichtanerkennung durch die Behörde wegen Befangenheit.
Wird der Führerscheinantrag nicht innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung des Gutachtens abgeschlossen, muss die gesamte Untersuchung kostenpflichtig wiederholt werden.
Die Kosten sind per Verordnung gesetzlich festgelegt: Für die Gruppe 1 (Klassen AM, A, B, BE) beträgt das Honorar exakt 35 Euro. Für die Gruppe 2 (Lkw, Bus) beträgt es 50 Euro.
Verlangt wird eine beidäugige Sehschärfe von mindestens 0.5 (mit oder ohne Brille/Kontaktlinsen) sowie ein ausreichendes Gesichtsfeld ohne Doppelbilder.
Sachverständige Ärzte sind niedergelassene Allgemeinmediziner, die Standarduntersuchungen durchführen. Der Amtsarzt ist ein behördlicher Mediziner bei der LPD/BH, der in Zweifelsfällen oder bei Erkrankungen herangezogen wird.
Umfassender Leitfaden zum österreichischen Führerschein: Führerscheingesetz (FSG), die 15-jährige administrative Befristung der Scheckkarte, Mehrphasenausbildung für Fahranfänger, Vormerksystem und Zuständigkeit der Behörden.
Offizielle Dokumentenprüfung und beglaubigte Übersetzungen für Führerscheinangelegenheiten in Österreich: allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher, Apostillenprüfung und behördliche Echtheitsüberprüfung für LPD und Bezirkshauptmannschaften.
Gesetzliche Bestimmungen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine nach § 23 FSG in Österreich: die strikte 6-Monats-Frist nach Begründung des Hauptwohnsitzes, Liste der begünstigten Drittstaaten und Ablauf bei der Führerscheinbehörde.
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