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§ 8 FSG • Sachverständige Ärzte • Sehtest & Verkehrspsychologie

Das Ärztliche Gutachten zur Lenkberechtigung nach § 8 FSG in Österreich

Offizieller Leitfaden zur ärztlichen Untersuchung für den Führerschein in Österreich: sachverständige Ärzte gemäss § 34 FSG, amtsärztliche Überprüfung bei LPD/BH, Sehschärfe-Kriterien (Visus 0.5/0.2) und verkehrspsychologische Stellungnahmen.

§ 8 Führerscheingesetz (FSG) & Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Sachverständige Ärzte für Allgemeinmedizin & Amtsärzte der LPD / BH
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Medizinische Gutachten
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Untersuchungstermin und Gutachten: im Regelfall am selben Tag (15-20 Minuten)
Gesetzliche Rechtsgrundlage: § 8 Führerscheingesetz (FSG) & Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
description: Führerscheinbewerber, Personen im Umschreibeverfahren und Berufskraftfahrer
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Untersuchungstermin und Gutachten: im Regelfall am selben Tag (15-20 Minuten)
Gesetzliche Rechtsgrundlage
§ 8 Führerscheingesetz (FSG) & Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Zuständige Verkehrsbehörde
Sachverständige Ärzte für Allgemeinmedizin & Amtsärzte der LPD / BH
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
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§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Amtsärztliches Gutachten & Führerschein-Untersuchung in Österreich (§ 8 FSG)

Gemäss § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) darf eine Lenkberechtigung in Österreich nur Personen erteilt oder umgeschrieben werden, die geistig und körperlich zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Zum Nachweis dieser gesundheitlichen Eignung schreibt das Gesetz ein ärztliches Gutachten vor.

Die Untersuchung für die Führerscheinklassen AM, A, B und BE wird von niedergelassenen Allgemeinmedizinern durchgeführt, die als sachverständige Ärzte gemäss § 34 FSG bestellt sind. Wichtig: Die Untersuchung darf nicht beim eigenen Hausarzt erfolgen (Ausschlussgrund wegen Befangenheit). Die gesetzlich fixierte Gebühr beträgt bundesweit einheitlich 35 Euro für die Gruppe 1 (Pkw/Motorrad) bzw. 50 Euro für die Gruppe 2 (Lkw/Bus).

Das ärztliche Gutachten umfasst eine gründliche Überprüfung des Sehvermögens, des Hörvermögens, des Bewegungsapparats sowie eine allgemeine internistische und neurologische Befunderhebung. Bestehen Zweifel an der Eignung oder liegt eine chronische Erkrankung vor, überweist der Arzt zur amtsärztlichen Nachuntersuchung bei der LPD oder BH bzw. ordnet eine verkehrspsychologische Stellungnahme (VPU) an. Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Arztwahl aus der offiziellen Liste

Auswahl eines sachverständigen Arztes nach § 34 FSG (nicht der eigene Hausarzt der letzten 5 Jahre).

02

Absolvieren der Führerscheinuntersuchung

Durchführung von Sehtest, Hörtest, Beweglichkeitstest und internistischem Check-up.

03

Ausfertigung des Gutachtens

Der Arzt stellt das Gutachten aus und vermerkt allfällige Auflagen (z.B. Code 01 Brille) oder Befristungen.

04

Beilage zum Führerscheinantrag

Einreichung des Originalgutachtens bei der zuständigen Behörde innert 18 Monaten.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)

Zur Feststellung der Identität beim Arzt.

Zwingend

Brille oder Kontaktlinsen (falls vorhanden)

Inklusive Brillenpass oder augenfachärztlichem Befund bei hoher Dioptrienzahl.

Falls zutreffend

Befunde bei chronischen Vorerkrankungen

Z.B. Facharztbefunde bei Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologischen Leiden.

⚠️ Anerkennung

!

Untersuchung beim eigenen Hausarzt ist ungültig

Wer das Gutachten bei einem Arzt erstellen lässt, bei dem er in den letzten 5 Jahren regelmässig in Behandlung war, riskiert die Nichtanerkennung durch die Behörde wegen Befangenheit.

!

Ablauf der 18-Monats-Frist

Wird der Führerscheinantrag nicht innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung des Gutachtens abgeschlossen, muss die gesamte Untersuchung kostenpflichtig wiederholt werden.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Die Kosten sind per Verordnung gesetzlich festgelegt: Für die Gruppe 1 (Klassen AM, A, B, BE) beträgt das Honorar exakt 35 Euro. Für die Gruppe 2 (Lkw, Bus) beträgt es 50 Euro.

Verlangt wird eine beidäugige Sehschärfe von mindestens 0.5 (mit oder ohne Brille/Kontaktlinsen) sowie ein ausreichendes Gesichtsfeld ohne Doppelbilder.

Sachverständige Ärzte sind niedergelassene Allgemeinmediziner, die Standarduntersuchungen durchführen. Der Amtsarzt ist ein behördlicher Mediziner bei der LPD/BH, der in Zweifelsfällen oder bei Erkrankungen herangezogen wird.

Weitere Dienstleistungen

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Medizinische Gutachten Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft

Amtsärztliches Gutachten & Führerschein-Untersuchung in Österreich (§ 8 FSG)

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