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Führerscheingesetz (FSG) • 15 Jahre Gültigkeit • Landespolizeidirektion

Der Österreichische Scheckkartenführerschein: Klassen, Gültigkeit und FSG-Vorschriften

Umfassender Leitfaden zum österreichischen Führerschein: Führerscheingesetz (FSG), die 15-jährige administrative Befristung der Scheckkarte, Mehrphasenausbildung für Fahranfänger, Vormerksystem und Zuständigkeit der Behörden.

Führerscheingesetz (FSG, BGBl. I Nr. 120/1997) & Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Landespolizeidirektion (LPD) / Bezirkshauptmannschaft (BH) & BMK
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Führerscheinrecht
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: Herstellung durch Österreichische Staatsdruckerei (OeSD): 5 bis 10 Werktage
Gesetzliche Rechtsgrundlage: Führerscheingesetz (FSG, BGBl. I Nr. 120/1997) & Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
description: Führerscheininhaber mit Wohnsitz in Österreich und neue Führerscheinwerber
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Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Herstellung durch Österreichische Staatsdruckerei (OeSD): 5 bis 10 Werktage
Gesetzliche Rechtsgrundlage
Führerscheingesetz (FSG, BGBl. I Nr. 120/1997) & Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Zuständige Verkehrsbehörde
Landespolizeidirektion (LPD) / Bezirkshauptmannschaft (BH) & BMK
Fahrberechtigung & Frist
Austria
Verified Administrative Procedure Last Updated: October 2026 Reviewed by: European Consular & Transport Law Reviewer
Authoritative Source & Service Disclaimer: Official driving licence procedures are governed by national statutory bodies (such as Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft). Euro Documents is an independent administrative support service providing document preparation, sworn translation coordination, and advisory assistance. Private service fees are separate from official statutory government taxes.
§ Länderübersicht & Verwaltungsumfeld

Österreichischer Scheckkartenführerschein: Klassen, Gültigkeit & FSG

In der Republik Österreich wird das gesamte Fahrerlaubnisrecht durch das Führerscheingesetz (FSG) und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen unter der Oberaufsicht des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) geregelt. Vollzugsbehörden sind in den Statutarstädten die Landespolizeidirektionen (LPD) und in den Bezirken die Bezirkshauptmannschaften (BH).

Der moderne österreichische Führerschein wird als fälschungssichere Scheckkarte durch die Österreichische Staatsdruckerei (OeSD) produziert. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B und BE besitzt das Dokument eine rein administrative Gültigkeit von 15 Jahren (Klassen C und D: 5 Jahre mit ärztlicher Untersuchung). Vor Ablauf muss lediglich das Passfoto aktualisiert werden – die Fahrberechtigung selbst bleibt bei Pkw-Klassen unbefristet bestehen.

Für Neulenker gilt in Österreich die Mehrphasenausbildung: Innerhalb von 12 bis 14 Monaten nach der Fahrprüfung müssen zwei Perfektionsfahrten sowie ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch absolviert werden. Zudem gilt in Österreich das Vormerksystem: Bei bestimmten schweren Verkehrsverstößen (z.B. Alkohol ab 0,5 Promille, Telefonieren am Steuer) erfolgt ein Eintrag ins zentrale Führerscheinregister; bei drei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung entzogen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

01

Ärztliches Gutachten (§ 8 FSG)

Untersuchung bei einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin in Österreich (Gültigkeit 18 Monate).

02

Antragstellung bei LPD oder BH

Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Führerscheinbehörde oder über die Fahrschule.

03

Herstellung und Zustellung durch die OeSD

Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (gültig 3 Monate in Österreich) und Zustellung der Scheckkarte per Post.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Zwingend

Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Zur eindeutigen Feststellung der Identität.

Zwingend

Ärztliches Gutachten nach § 8 FSG

Vom ermächtigten Allgemeinmediziner (Kosten gesetzlich geregelt: 35 €).

Zwingend

Aktuelles EU-Passfoto nach ICAO-Kriterien

Hochformat 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate.

Zwingend

Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes in Österreich

Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes.

⚠️ Anerkennung

!

Versäumnis der Mehrphasenausbildung

Wer die vorgeschriebenen Module der 2. Ausbildungsphase (Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining) nicht fristgerecht absolviert, dem wird die Lenkberechtigung behördlich entzogen.

!

Vorläufiger Führerschein gilt nur im Inland

Der nach Antragstellung ausgehändigte weiße Papier-Vorläufer berechtigt ausschliesslich zum Lenken von Fahrzeugen innerhalb Österreichs; Auslandsfahrten sind damit verboten.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Die behördliche Gebühr für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheins beträgt 60,50 Euro (bei Erstausstellung oder Umtausch). Hinzu kommen 35 Euro für das ärztliche Gutachten.

Ja! Über die offizielle App "eAusweise" (mit ID Austria) kann der digitale Führerschein am Smartphone vorgezeigt werden. Er ist bei Verkehrskontrollen in ganz Österreich dem Scheckkartenführerschein rechtlich vollkommen gleichgestellt.

Ja, alte rosa Papierführerscheine bleiben in Österreich noch bis zum 19. Januar 2033 gültig, sofern alle Daten und das Foto noch einwandfrei erkennbar sind.

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