Offizieller Prüfungs- und Verifizierungsservice für ausländische Führerscheine: gerichtlich beglaubigte Übersetzungen in die Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch), Einholung von Echtheitszertifikaten und kantonale Zulassungsprüfung.
Die Schweizer Strassenverkehrsämter prüfen ausländische Führerausweise mit höchster Akribie. Ist ein ausländischer Führerschein nicht in lateinischer Schrift abgefasst (z.B. arabische, kyrillische, chinesische oder hebräische Schriftzeichen), verlangen die kantonalen Behörden zwingend eine amtlich beglaubigte Übersetzung in eine Schweizer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder ins Englische.
Die Übersetzung muss durch einen qualifizierten, von schweizerischen Gerichten oder Notariaten anerkannten Übersetzer angefertigt und mit einem notariellen Beglaubigungsvermerk der Staatskanzlei oder des Notariats versehen sein. Für Urkunden und Echtheitsbescheinigungen aus Staaten, die dem Haager Beglaubigungsübereinkommen von 1961 beigetreten sind, ist die Anbringung einer Apostille der ausländischen Behörde erforderlich.
Das Vorlegen manipulierter, verfälschter oder im Internet erworbener Fantasie-Ausweise stellt nach Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) den schweren Tatbestand der Urkundenfälschung dar, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird und zwingend zum Widerruf allfälliger Aufenthaltsbewilligungen führt.
Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Hologramme und Klassifizierungen des Ausgangsdokuments.
Präzise Übertragung der Fahrzeugkategorien gemäss den Bestimmungen der Schweizer VZV.
Beurkundung durch ein Schweizer Notariat mit Siegel und Beglaubigungsvermerk zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt.
Vorder- und Rückseite mit vollständig lesbaren Textfeldern.
Bestätigt, dass der Ausweis im Herkunftsland rechtmässig erworben wurde.
Zur völkerrechtlichen Beglaubigung der Unterschrift.
Wer einen gefälschten Ausweis beim Strassenverkehrsamt einreicht, wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen Gefängnisstrafen und sofortige Landesverweisung.
Übersetzungen von automatischen Übersetzungsprogrammen oder unbeglaubigten Übersetzern werden von den kantonalen Ämtern zurückgewiesen.
In eine der drei offiziellen Schweizer Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Viele Strassenverkehrsämter akzeptieren alternativ auch beglaubigte Übersetzungen ins Englische.
Zum Fahren während der ersten 12 Monate genügt der Internationale Führerschein zusammen mit dem nationalen Ausweis. Für die formelle Umschreibung verlangen einige Ämter jedoch eine behördliche Übersetzung.
Die Kosten für die fachgerechte Übersetzung und notarielle Beglaubigung eines Führerausweises liegen üblicherweise zwischen CHF 80.– und CHF 150.–.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Ausweis: die unumstössliche 12-Monats-Frist nach Wohnsitznahme, Staatenliste mit prüfungsfreier Anerkennung und Berufsführerscheine.
Offizieller Leitfaden zum Schweizer Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK): kantonale Strassenverkehrsämter, Ausweiskategorien A bis D, das Kaskadensystem bei Widerhandlungen und gesetzliche Auflagen nach SVG und VZV.
Detaillierter Leitfaden zur amtlichen Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt: gesetzliche Einmaligkeitsregel gemäss Art. 44 Abs. 3 VZV, praktische Prüfungsanforderungen, typische Durchfallgründe und professionelle Vorbereitung mit Fahrlehrer.
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