Leitfaden zum Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz. 12-Monate-Frist beim kantonalen Strassenverkehrsamt, Sehtest und Kontrollfahrt-Regeln.
Sie dürfen nach der Einreise in die Schweiz noch maximal 12 Monate lang mit Ihrem gültigen ausländischen Führerausweis fahren. Nach Ablauf dieser Frist ist das Fahren ohne Schweizer Führerausweis strafbar.
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt (StVA) des jeweiligen Wohnsitzkantons (z.B. StVA Zürich, StVA Bern, Service des automobiles).
Inhaber von Führerausweisen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten müssen in der Regel eine praktische Kontrollfahrt mit einem Experten des Strassenverkehrsamts absolvieren. Wird die Kontrollfahrt nicht bestanden, wird der ausländische Ausweis aberkannt.
Ja, dem Gesuchsformular muss ein aktueller Sehtest (nicht älter als 24 Monate) beiliegen, der von einem in der Schweiz zugelassenen Optiker oder Augenarzt ausgefüllt und gestempelt wurde.
Wer einen gefälschten Ausweis gebraucht, macht sich der Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Schweizer Polizeikorps greifen bei Kontrollen direkt auf das ASTRA FABER-Register zu, wodurch jede Fälschung sofort auffliegt.
Die Gebühren variieren je nach Kanton zwischen CHF 80.- und CHF 200.-. Bei Pflicht zur Kontrollfahrt fallen zusätzlich Gebühren für die Prüfungsfahrt an (ca. CHF 130.- bis CHF 180.-).
EU/EFTA-Staaten sowie u.a. USA, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien, Großbritannien und Israel sind von der praktischen Kontrollfahrt für die Kategorie B befreit.
Nein. Eine Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen verfällt die Fahrberechtigung in der Schweiz und der Führerausweis muss im ordentlichen Schweizer Verfahren neu erworben werden.
Je nach Kanton und Herkunftsland wird der bisherige Ausweis entweder mit einem Ungültigkeitsvermerk für die Schweiz versehen und zurückgegeben oder an die Heimatbehörde übermittelt.
Ja. Wer in der Schweiz beruflich immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie B, C oder D lenken will, muss den Schweizer Führerausweis vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.
Ohne Kontrollfahrt dauert die Ausstellung des Schweizer Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) meist 1 bis 3 Wochen.
Falls der Ausweis nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache verfasst ist, wird eine amtliche Übersetzung verlangt.
Wer den ausländischen Führerausweis bei Gesuchstellung noch keine 2 Jahre besitzt, erhält in der Schweiz den Führerausweis auf Probe (Probezeit 3 Jahre) inkl. WAB-Kurs-Pflicht.
Es bezeichnet das administrative Verwarnungs- und Entzugssystem bei Verkehrsregelverletzungen nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG).
Mitarbeitende von UNO-Organisationen und Diplomaten in Genf/Bern unterstehen vereinfachten Verfahren über das Protokoll des EDA.
Ausgefülltes Gesuchsformular des Kantons, Original-Führerausweis, Schweizer Ausländerbewilligung (B, C, L), Passfoto sowie das Ergebnis der Sehtest-Prüfung.
Innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt umtauschen. Wir führen Sie durch das Verfahren, den Sehtest und allfällige Kontrollfahrten.