Offizielle Warnung vor betrügerischen Angeboten für angebliche "registrierte österreichische Führerscheine ohne Prüfung". Erkennen Sie Fälschungen und nutzen Sie das legale Umschreibungsverfahren nach § 23 FSG.
Im Internet kursieren vermehrt Angebote, die den Erwerb eines «vollwertigen österreichischen Scheckkartenführerscheins ohne ärztliche Untersuchung und ohne Prüfungen bei der Fahrschule» versprechen. Dies ist ausnahmslos schwerer Betrug und der Versuch des Vertriebs gefälschter Urkunden.
Das Vorweisen oder Gebrauchen eines gefälschten Führerscheins stellt in Österreich das Vergehen der Urkundenfälschung gemäss § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft. Wurde die Fälschung gewerbsmässig beschafft, drohen bis zu drei Jahre Haft. Hinzu kommt eine Verwaltungsstrafe nach § 37 Führerscheingesetz (FSG) wegen Lenkens eines Kraftfahrzeugs ohne Lenkberechtigung (Geldstrafe von mindestens 363 bis zu 2.180 Euro).
Die österreichische Exekutive (Bundespolizei) prüft Führerscheine direkt über das Zentrale Führerscheinregister (ZFR). Bei einer Lenkerkontrolle wird der Datensatz unmittelbar abgefragt. Befindet sich im ZFR kein behördlicher Eintrag, wird der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen, das Fahrzeug abgestellt und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Forderung von Zahlungen mittels anonymer Zahlungsmittel oder Kryptowährungen ohne persönliche Anwesenheit bei einer Fahrschule.
Die Polizei gleicht das Dokument mobil mit dem Zentralen Führerscheinregister ab.
Sofortige Sicherstellung der Fälschung und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Inhaber ausländischer Führerscheine beantragen die Umschreibung binnen 6 Monaten bei der Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft.
Gültiges Originaldokument zur Prüfung bei der österreichischen Behörde.
Erstellt von einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin in Österreich.
Nachweis des Hauptwohnsitzes in Österreich.
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung führt zu einer Eintragung im Strafregister und gefährdet den Aufenthaltstitel.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung nimmt den Lenker bei vorsätzlichem Fahren ohne Berechtigung mit Regressforderungen in Anspruch.
Zusätzlich zum Strafverfahren drohen empfindliche Verwaltungsstrafen nach § 37 FSG.
Nein. Eine Eintragung im Zentralen Führerscheinregister (ZFR) erfolgt ausnahmslos erst nach bestandener Fahrprüfung oder nach ordentlichem behördlichen Umschreibungsbescheid.
Gerichtliche Verurteilung wegen Urkundenfälschung nach § 223 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr), Verwaltungsstrafen bis 2.180 € und Beschlagnahme des Dokuments.
Antragstellung bei der Landespolizeidirektion (bzw. BH), Vorlage des Originals samt Übersetzung, ärztliches Gutachten und gegebenenfalls praktische Fahrprüfung bei Nicht-EWR-Staaten.
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