Wer in die Schweiz zieht, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Wie lange bleibt der bisherige Führerschein gültig?
Die gesetzliche Grundlage
Ein gültiger ausländischer Führerschein berechtigt in der Schweiz ab Einreise bzw. Wohnsitznahme noch zwölf Monate lang zum Fahren.
Wann beginnt die Frist wirklich?
Massgebend ist grundsätzlich das Einreisedatum in die Schweiz, nicht erst die Anmeldung bei der Gemeinde — die Anmeldung sollte dennoch zeitnah erfolgen, da sie für andere Fristen relevant ist.
Ausnahmen von der Regel
- Kurzaufenthalter mit bestimmten Bewilligungen können abweichenden Regeln unterliegen
- Führerscheine aus EU/EFTA-Staaten werden teils günstiger behandelt als solche aus Drittstaaten
Nach Ablauf der zwölf Monate ist die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerschein erloschen, unabhängig von dessen Gültigkeit im Ausstellungsland.