Ab dem 75. Lebensjahr sind in der Schweiz regelmässige verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen zur Erhaltung der Fahreignung vorgeschrieben.
Untersuchungsintervall
Die Kontrolluntersuchungen finden in der Regel alle zwei Jahre statt und müssen von einem anerkannten Vertrauensarzt (Stufe 1) durchgeführt werden.
Was wird geprüft?
- Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit
- Allgemeiner Gesundheitszustand und Medikamenteneinnahme
- Kognitive Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Fahrverhalten
Bei Zweifeln an der Fahreignung
Ergibt die Untersuchung Zweifel an der Fahreignung, kann eine vertiefte verkehrsmedizinische Abklärung bei einer Stufe-2-Fachstelle angeordnet werden, bevor über die weitere Gültigkeit des Führerausweises entschieden wird.
Eine frühzeitige, transparente Kommunikation mit dem Vertrauensarzt erleichtert in der Regel den gesamten Prozess erheblich.