Auch wenn das Umschreibungsverfahren klar geregelt ist, führen bestimmte Fehler immer wieder zu Verzögerungen.
Fehler 1: Zu spätes Handeln
Viele warten fast bis zum Ende der Sechs-Monats-Frist, bevor sie einen Termin vereinbaren.
Fehler 2: Falsche oder fehlende Übersetzung
Nur beglaubigte Übersetzungen werden von den österreichischen Behörden anerkannt.
Fehler 3: Unvollständige Meldebestätigung
Ein fehlerhafter Meldezettel führt fast immer zur Ablehnung des Termins.
Fehler 4: Reziprozitätsliste nicht geprüft
- Manche gehen fälschlich davon aus, eine Prüfung sei nötig, obwohl ihr Land gelistet ist
- Andere unterschätzen, dass eine Prüfung erforderlich ist
Eine kurze Vorabrecherche zu diesen Punkten erspart meist einen zusätzlichen Behördengang.