Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Österreich zieht, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Wie lange bleibt mein bisheriger Führerschein gültig?
Die gesetzliche Grundlage
Ein ausländischer Führerschein aus einem Drittstaat berechtigt in Österreich ab Begründung des Hauptwohnsitzes noch sechs Monate lang zum Lenken von Kraftfahrzeugen.
Wann beginnt die Frist wirklich?
Maßgeblich ist nicht die Einreise, sondern die Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde. Diese Anmeldung setzt die Sechs-Monats-Frist offiziell in Gang.
Ausnahmen von der Regel
- Studierende mit Hauptwohnsitz im Heimatland können unter Umständen abweichend behandelt werden
- Führerscheine aus EU/EWR-Staaten unterliegen dieser Frist nicht
Nach Ablauf der sechs Monate ist das Lenken mit dem ausländischen Führerschein allein nicht mehr zulässig, unabhängig von dessen Gültigkeit im Ausstellungsland.