Neuerungen im österreichischen Führerscheingesetz (FSG) 2026
Mit der aktuellen FSG-Novelle wurden die Verfahren zur Umschreibung von Nicht-EWR-Führerscheinen bei den Landespolizeidirektionen (LPD) und Bezirkshauptmannschaften (BH) in Österreich harmonisiert.
1. Sechs-Monate-Frist ab Hauptwohnsitz
Die 6-Monats-Frist nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich bleibt streng geregelt. Wer danach ohne österreichischen Führerschein fährt, macht sich strafbar.
2. Amtsärztliches Gutachten und praktische Fahrprobe
Das amtsärztliche Gutachten nach § 8 FSG sowie eventuell erforderliche praktische Fahrproben werden über das zentrale Führerscheinregister (FSR) digital erfasst.