Erfolgreiche Fahrschul-Begleitung & Prüfungsabschluss
Führerschein-Wiedererlangung und praktische Prüfungsbegleitung für Klasse B bei der Fahrerlaubnisbehörde. Vollständige Dossierabstimmung ohne Beanstandungen.
Umschreibung eines Drittstaaten-Führerscheins der Anlage 11 FeV bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Alle Dokumente behördlich anerkannt.
Ein Facharzt aus einem Drittstaat mit Abkommen nach Anlage 11 FeV zog nach Frankfurt am Main und benötigte eine rechtssichere Anerkennung zur Aufnahme seiner Notarztdienste.
Verzögerungen bei der Echtheitsbestätigung des Ursprungsführerscheins durch die ausländische Botschaft und drohendes Verstreichen der 6-Monats-Frist (§ 29 FeV).
Erstellung einer amtlich beglaubigten Transliteration durch vereidigte BDÜ-Übersetzer, Einholung konsularischer Apostillen und Direktvorlage beim Ordnungsamt/Fahrerlaubnisbehörde.
Vollständige Befreiung von theoretischer und praktischer Fahrprüfung nach § 31 FeV. Sofortige Erteilung des deutschen EU-Führerscheins.
Unser behördlich erfahrenes Team berät Sie unverbindlich zur Rechtslage, zu Anerkennungswegen und beschleunigten Verfahren in Deutschland.
Reale behördlich bestätigte Verfahrensabschlüsse aus der gleichen Zuständigkeit.
Führerschein-Wiedererlangung und praktische Prüfungsbegleitung für Klasse B bei der Fahrerlaubnisbehörde. Vollständige Dossierabstimmung ohne Beanstandungen.
Drei Ingenieure eines Automobilzulieferers bei der fristgerechten Umschreibung innerhalb der 6-Monats-Frist nach § 29 FeV erfolgreich betreut.
Prüfung der Tilgungsfristen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und erfolgreiche Beantragung der Neuerteilung ohne ungerechtfertigte Auflagen.