Strukturierte und verkehrspsychologisch fundierte Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Begleitung bei Akteneinsicht, Abstinenzkontrollen nach CTU-Kriterien und Sperrfristverkürzung.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich oft als "Idiotentest" bezeichnet – ist ein behördlich angeordnetes Begutachtungsverfahren nach § 11 FeV zur Feststellung der Kraftfahreignung. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde begründete Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, verlangt sie vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwingend ein positives MPU-Gutachten einer akkreditierten Begutachtungsstelle.
Die häufigsten Anordnungsgründe für eine MPU in Deutschland sind:
Ohne professionelle und fundierte Vorbereitung liegt die Durchfallquote bei einer MPU bei über 70 Prozent. Die Gutachter bewerten nach den strengen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und den Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP). Wir begleiten Sie von der vollständigen behördlichen Akteneinsicht über die Planung der Abstinenzprogramme nach CTU-Kriterien bis zum erfolgreichen Abschlussgespräch.
Anforderung und tiefgehende juristische Analyse Ihrer kompletten Führerscheinakte. Nur was in der Akte steht, darf Gegenstand der Begutachtung sein.
Exakte Zuordnung der behördlichen Fragestellung zu den Begutachtungskriterien (z.B. A1/A2 bei Alkohol, D1/D2 bei Drogen, V1/V2 bei Verkehrsauffälligkeiten).
Organisation von 6 bis 15 Monaten forensisch gesicherter Abstinenzbelege (Haaranalysen oder Urinscreenings nach DIN ISO/IEC 17025).
Individuelle Aufarbeitung der Deliktursachen, Verhaltensänderung und Rückfallprävention mit qualifizierten Fachberatern für Kraftfahreignung.
Rechtzeitige Stellung des Neuerteilungsantrags (ca. 3 Monate vor Sperrfristende), Auswahl der Begutachtungsstelle und erfolgreiche Gutachtenerstellung.
Kompletter behördlicher Auszug inklusive Urteilen, Strafbefehlen und Polizeiberichten.
Akkreditierte Laborbefunde über 6, 12 oder 15 Monate lückenlose Abstinenz.
Schriftlicher Nachweis über absolvierte verkehrspsychologische Beratungsstunden.
Voraussetzung für die Ausstellung des neuen Führerscheins bei der Behörde.
Belegart O, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Der Erwerb eines Führerscheins im EU-Ausland (z.B. Tschechien, Polen) während einer deutschen Sperrfrist oder zur MPU-Umgehung wird in Deutschland nicht anerkannt und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Schon eine einzige versäumte Urinprobe oder eine nicht nach CTU-Standards durchgeführte Haaranalyse macht das gesamte Abstinenzjahr hinfällig.
Ein negatives Gutachten wird Teil der Akte und erschwert jeden zukünftigen Begutachtungsversuch massiv.
Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie etwa 6 Monate vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde stellen, da die Bearbeitung und Terminvergabe mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Ja. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperrfrist auf Antrag verkürzen (in der Regel um 1 bis 3 Monate), wenn Sie durch die Teilnahme an anerkannten Nachschulungskursen oder verkehrspsychologischen Schulungen nachweisen, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind.
Ja. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad im Straßenverkehr angetroffen wird, muss zwingend zur MPU. Wird diese verweigert oder nicht bestanden, wird auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen bzw. ein Verbot ausgesprochen, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
Umfassende Prüfung der Fahrberechtigung nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtssichere Einhaltung der 6-Monats-Frist nach § 29 FeV und professionelle Verfahrensbegleitung bei der Fahrerlaubnisbehörde nach § 31 FeV.
Professionelle Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen, Fehlerprävention vor Einreichung und persönliche Begleitung bei Bürgerämtern, Landratsämtern und Fahrerlaubnisbehörden bundesweit.
Rechtssichere Prüfung der uneingeschränkten Gültigkeit Ihres EU-/EWR-Führerscheins in Deutschland sowie Koordination des gestaffelten Pflichtumtausches in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein.
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