Rechtssichere Ausstellung und Beantragung des Internationalen Führerscheins nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 (3 Jahre Gültigkeit) oder dem Genfer Abkommen von 1949 (1 Jahr Gültigkeit).
Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein standardisiertes Zusatzdokument, das als beglaubigte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins in mehreren Weltsprachen (u.a. Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) dient. Er soll ausländischen Polizeibehörden und Autovermietern die Überprüfung Ihrer Fahrberechtigung erleichtern.
Im deutschen Fahrerlaubnisrecht werden zwei unterschiedliche Typen des Internationalen Führerscheins ausgestellt:
Wichtige Voraussetzung: Ein Internationaler Führerschein kann in Deutschland nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins im Scheckkartenformat sind. Inhaber alter grauer oder rosa Papierführerscheine müssen diesen vorab oder gleichzeitig umtauschen.
Feststellung, ob Ihr Reiseland das Wiener Abkommen (1968, 3 Jahre) oder das Genfer Abkommen (1949, 1 Jahr) vorschreibt.
Überprüfung, ob bereits ein EU-Kartenführerschein vorliegt oder ob ein vorbereitender Pflichtumtausch erforderlich ist.
Buchung des Express-Termins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt Ihres Wohnsitzes.
Der Internationale Führerschein wird direkt vor Ort gesiegelt, mit Ihrem Lichtbild versehen und sofort ausgehändigt.
Muss im Scheckkartenformat vorliegen; alte Papierführerscheine berechtigen nicht direkt zur Ausstellung.
Zur Feststellung der Identität.
Format 35 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate.
Wird direkt am Schalter per EC-Karte oder bar bezahlt.
Der Internationale Führerschein ist im Ausland NUR in Kombination mit dem physischen deutschen EU-Kartenführerschein gültig. Alleine mitgeführt ist er wertlos.
Sie dürfen mit dem Internationalen Führerschein nicht in Deutschland fahren. Er gilt ausschließlich im Ausland.
Internationale Führerscheine können nach Ablauf der 1 bzw. 3 Jahre nicht verlängert werden. Es muss jeweils ein neues Dokument ausgestellt werden.
Nein. Innerhalb aller Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ist Ihr deutscher EU-Kartenführerschein uneingeschränkt anerkannt. Ein Internationaler Führerschein ist dort nicht erforderlich.
Ja, dringend empfohlen. Zwar akzeptieren manche US-Mietwagenfirmen zeitweise den deutschen Führerschein, bei Polizeikontrollen oder Unfällen in Bundesstaaten wie Georgia, Florida oder Texas verlangt die State Police jedoch zwingend ein beglaubigtes englischsprachiges Dokument oder den Internationalen Führerschein nach Genfer Abkommen 1949.
Sie können den Umtausch in den EU-Kartenführerschein und die Ausstellung des Internationalen Führerscheins in einem gemeinsamen Termin beantragen. Da der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei gedruckt werden muss (ca. 2-3 Wochen), sollte der Termin rechtzeitig vor der Reise gebucht werden.
Professionelle Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen, Fehlerprävention vor Einreichung und persönliche Begleitung bei Bürgerämtern, Landratsämtern und Fahrerlaubnisbehörden bundesweit.
Offizielle Übersetzungen nach ISO-Transliterationsnorm R9 und Beglaubigungen für Führerscheine, Geburtsurkunden, Diplome und behördliche Nachweise zur Vorlage bei deutschen Bürgerämtern und Gerichten.
Rechtssichere Prüfung der uneingeschränkten Gültigkeit Ihres EU-/EWR-Führerscheins in Deutschland sowie Koordination des gestaffelten Pflichtumtausches in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein.
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