Rechtssichere Übersicht über das deutsche Fahrerlaubnissystem: Klassen A bis D, administrative Befristung nach FeV, Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und offizielle Pflichten für Kraftfahrer.
In Deutschland wird das Führen von Kraftfahrzeugen durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Seit dem 19. Januar 2013 hergestellte EU-Kartenführerscheine (Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T) besitzen eine rein administrative Gültigkeit von 15 Jahren. Dies betrifft lediglich das physische Dokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Für Berufskraftfahrer der Klassen C1, C, D1 und D gelten strengere Befristungen: Diese müssen alle fünf Jahre durch eine betriebsärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 5 und 6 FeV verlängert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt zentral das Fahreignungsregister (FAER), in welchem Verstöße mit 1 bis 3 Punkten sanktioniert werden; bei Erreichen von 8 Punkten erfolgt der gesetzliche Entzug der Fahrerlaubnis.
Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Vorlage von Personalausweis, biometrischem Foto, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs.
Fertigung des fälschungssicheren Polycarbonat-Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin.
Gültiges Ausweisdokument zum Nachweis der Identität.
35 x 45 mm, Frontalaufnahme nach ICAO-Standard.
Nicht älter als zwei Jahre zum Antragszeitpunkt.
Graue und rosa Papierführerscheine sowie alte DDR-Führerscheine müssen nach dem bundesweiten Stufenplan fristgerecht in den fälschungssicheren EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.
Die Plastikkarte ist 15 Jahre gültig. Vor Ablauf muss lediglich ein neues biometrisches Passfoto vorgelegt werden – eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
Wer die Umtauschfrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt für Pkw-Klassen dadurch jedoch nicht.
Vollständige Aufstellung aller Kosten: Behördengebühren nach GebOSt, Kosten für beeidigte Übersetzungen, Sehtest, Erste Hilfe, Fahrschulkosten und MPU-Kosten.
Schritt-für-Schritt Umschreibung ausländischer Führerscheine: Staatenliste der Anlage 11 FeV (USA, UK, Schweiz etc.), prüfungsfreie Anerkennung und verkürztes Prüfungsverfahren.
Offizieller Leitfaden zur Fahreignungsbegutachtung bei amtlich anerkannten Trägern (TÜV, DEKRA, pima-mpu, AVUS). Detaillierte Einblicke in medizinische Befunde, verkehrspsychologische Begutachtungsstandards, Leistungstests und die behördliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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