Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zieht, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Wie lange gilt mein bisheriger Führerschein noch?
Die gesetzliche Grundlage
Nach § 29 FeV dürfen Inhaber eines gültigen ausländischen Führerscheins aus einem Drittstaat ab dem Zeitpunkt der Begründung ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate lang fahren.
Wann beginnt die Frist wirklich?
Entscheidend ist nicht das Einreisedatum, sondern die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Wer sich verspätet anmeldet, verschiebt damit auch den Fristbeginn — was jedoch keine bewusste Strategie sein sollte, da andere Fristen (z. B. für Aufenthaltstitel) unabhängig davon laufen.
Ausnahmen von der Regel
- Studierende mit Wohnsitz im Heimatland können unter bestimmten Voraussetzungen länger mit dem ausländischen Führerschein fahren
- Führerscheine aus EU/EWR-Staaten unterliegen dieser Frist nicht
Nach Ablauf der sechs Monate ist die Fahrerlaubnis ohne Umschreibung nicht mehr gültig — unabhängig davon, wie lange der ausländische Führerschein noch offiziell läuft.